Studium und Behinderung: Finanzielle Hilfen für Studierende

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Studium und Behinderung: Finanzielle Hilfen für Studierende

Ein Studium bringt viele Herausforderungen mit sich – umso mehr, wenn man neben dem Lernalltag auch mit einer Behinderung lebt. Die gute Nachricht ist: Für Studierende mit Behinderung gibt es zahlreiche finanzielle Unterstützungen und besondere Erleichterungen, die den Studienalltag erleichtern und Nachteile ausgleichen können. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Hilfen, die Sie in Anspruch nehmen können – von Nachteilsausgleichen bis zu Zuschüssen und Assistenzleistungen.

Nachteilsausgleiche: Mehr Zeit und individuelle Prüfungsbedingungen

Eine der wichtigsten Unterstützungen für Studierende mit Behinderung sind sogenannte Nachteilsausgleiche. Diese können unterschiedliche Formen annehmen: Zum Beispiel verlängerte Bearbeitungszeiten bei Prüfungen, barrierefreie Zugänge oder individuell angepasste Prüfungsformate. Zudem kann auch die durchschnittliche Note oder die Wartezeit für die Zulassung zum Studium verbessert werden, wenn die Behinderung entsprechende Nachteile verursacht. Wichtig ist, dass Anträge auf Nachteilsausgleich rechtzeitig bei der Universität eingereicht werden – am besten parallel zur Bewerbung oder zu Beginn des Studiums[2].

BAföG-Zuschläge und Härtefallregelungen

Die finanzielle Unterstützung durch BAföG ist für viele Studierende zentral, doch für Studierende mit Behinderung gibt es dabei besondere Regelungen. Zwar bleibt der grundsätzliche BAföG-Betrag gleich, doch Sie können mit einem Härtefallantrag einen längeren Anspruch auf Förderung beantragen oder eine mildere Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse von Eltern oder Partner:innen erreichen. Ab dem Sommersemester 2025 sind zudem 50% höhere Zuschläge auf die Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderung vorgesehen. Diese Zuschläge hängen auch vom Grad der Behinderung ab, der im Behindertenpass eingetragen ist[1][2].

Assistenz und Mehrbedarf – Finanzierung über Sozialhilfe

Neben den direkten Studiengebühren entstehen für viele Studierende mit Behinderung zusätzliche Kosten, zum Beispiel für persönliche Assistenz, technische Hilfsmittel oder spezielle Lernprogramme wie Braillezeilen. Diese Mehrkosten können über die sogenannte Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (§ 54 SGB XII) beantragt werden. Damit werden Ausgaben gedeckt, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen und für das Studium notwendig sind. Der Antrag erfolgt bei den zuständigen Sozialhilfeträgern und kann auch Pflege- oder Betreuungskosten umfassen. Diese Unterstützung ist äußerst wichtig, da die Mehrkosten oft nicht durch BAföG oder andere Ausbildungsförderungen abgedeckt werden[2][3].

Studiengebührenbefreiung und Verlängerung der Förderdauer

Ein weiterer Vorteil für Studierende mit Behinderung ist die Möglichkeit, von der Zahlung der Studiengebühren befreit zu werden. Viele Hochschulen sehen eine solche Befreiung vor, etwa in § 92 des Universitätsgesetzes. Zudem ist für Studierende mit Behinderung oft eine Verlängerung der Bezugsdauer von BAföG und anderen Förderungen möglich. Das heißt, dass die Förderung über die reguläre Regelstudienzeit hinaus gewährt werden kann – so lange wie es durch die Behinderung erforderlich ist, um den Studienabschluss zu schaffen[1].

Stipendien und weitere Fördermöglichkeiten

Neben BAföG und Sozialhilfe gibt es spezielle Stipendienprogramme für Studierende mit Behinderung. Einige Hochschulen, wie die SRH University, bieten eigene Stipendien an, die helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Auch zahlreiche Stiftungen unterstützen Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere wenn staatliche Hilfen nicht ausreichen. Viele Begabtenförderungswerke berücksichtigen Beeinträchtigungen bei der Vergabe ihrer Stipendien und bieten Nachteilsausgleiche im Auswahlverfahren. Außerdem können Fördermittel für ein Auslandsstudium, z.B. über Erasmus+, beantragt werden – mit zusätzlichen Zuschüssen für Studierende mit Behinderung[4][5][6].

Wie geht es weiter? Tipps für den Antrag

– Informieren Sie sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten und Fristen an Ihrer Hochschule.

– Stellen Sie Ihren Nachteilsausgleichs-Antrag bei der Prüfungsverwaltung und reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein.

– Beantragen Sie BAföG mit individuellen Härtefallregelungen, wenn nötig.

– Setzen Sie sich mit dem Sozialhilfeträger in Verbindung, um Eingliederungshilfe oder Assistenzleistungen zu beantragen.

– Recherchieren Sie nach passenden Stipendien, denn es gibt vielfältige Angebote speziell für Menschen mit Behinderung.

Fazit

Studierende mit Behinderung stehen vor besonderen Herausforderungen, müssen diese aber nicht allein bewältigen. Die öffentlichen Förderprogramme, Nachteilsausgleiche und ergänzende Hilfen sind dazu da, gleiche Chancen im Studium zu schaffen. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten frühzeitig zu nutzen, um finanzielle und organisatorische Barrieren zu reduzieren. Mit der richtigen Unterstützung steht einem erfolgreichen Studium trotz Behinderung nichts im Weg.

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