Barrierefreier Umbau in Mietwohnungen Rechte und Fördermöglichkeiten im Überblick
Barrierefreies Wohnen ist ein wichtiges Thema, besonders bei körperlichen Einschränkungen. Welche Genehmigungen sind für einen barrierefreien Umbau nötig und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Hier erhalten Sie einen verständlichen Überblick.
Genehmigungen für barrierefreie Umbauten in Mietwohnungen
Ein barrierefreier Umbau der Mietwohnung benötigt die Zustimmung des Vermieters (§ 554 BGB). Mieter müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, das heißt, mindestens eine Person im Haushalt ist körperlich oder geistig eingeschränkt und benötigt die Anpassungen zum selbstständigen Wohnen. Der Umbau muss notwendig sein, um Barrieren abzubauen.Der Vermieter muss zustimmen, wenn die Maßnahmen zumutbar sind, also keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursachen oder den Charakter der Wohnung stark beeinträchtigen. Ohne triftigen Grund kann eine Verweigerung des Vermieters gerichtlich geklärt werden.Typische Umbaumaßnahmen sind:* Der Einbau einer ebenerdigen Dusche statt einer Badewanne* Entfernen von Türschwellen für Rollstuhlfahrer* Einbau eines Treppenlifts* Anbringen einer Rampe für barrierefreien ZugangMieter sollten ihre Wünsche dem Vermieter klar und konkret darstellen, ärztliche Bescheinigungen vorlegen und alle Anträge und die Kommunikation dokumentieren.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Die Umbaukosten trägt der Mieter. Da barrierefreie Umbauten oft teuer sind, gibt es Fördermöglichkeiten.Die Pflegekasse bietet Zuschüsse für Wohnraumanpassungen ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss kann z.B. für ebenerdige Duschen, Haltegriffe oder verbreiterte Türen beantragt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden.Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und kann je nach Pflegegrad und Leistung angepasst werden. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt erhöhen sich die Zuschüsse.Neben der Pflegekasse können Sozialämter, Integrationsämter, Schwerbehindertenausweise oder Nachteilsausgleiche zusätzliche Unterstützung bieten. Frühzeitige Information bei den zuständigen Stellen und Beratungsstellen ist empfehlenswert.
Praxis-Tipps für den barrierefreien Umbau
1. Frühzeitig mit dem Vermieter über geplante Umbauten sprechen.2. Ärztliche Atteste einholen, die den Bedarf an Barrierefreiheit belegen.3. Fördermittel und Zuschüsse vor Beginn der Umbauarbeiten beantragen.4. Unterstützung von spezialisierten Beratern suchen.5. Jeden Schritt, insbesondere die Vereinbarung mit dem Vermieter, dokumentieren.6. Alternative Hilfsmittel prüfen, falls ein Umbau nicht möglich oder zu teuer ist.
Fazit
Barrierefreier Umbau in Mietwohnungen ist ein Recht, aber auch eine Herausforderung. Mit dem richtigen Wissen über Ihre Rechte und die Fördermöglichkeiten sind Sie gut vorbereitet. Informieren Sie sich frühzeitig und lassen Sie sich unterstützen, um Barrieren abzubauen und weiterhin unbeschwert in Ihrem Zuhause zu wohnen.


