Finanzielle Unterstützung im Pflegefall Wohngeld Pflegegeld und mehr
In unserem Alltag kann eine Pflegebedürftigkeit unerwartete finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Damit niemand sich allein gelassen fühlt, gibt es verschiedene staatliche Unterstützungen, die dabei helfen, die Kosten für Pflege und Wohnen zu stemmen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten finanziellen Hilfen wie Pflegegeld, Wohngeld und Entlastungsbetrag – damit Sie wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie sie sich voneinander unterscheiden.
Pflegegeld – Eigenständigkeit trotz Pflegebedarf
Pflegegeld ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung und richtet sich an Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Es wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Besondere: Das Pflegegeld ist zweckgebunden und soll die häusliche Pflege erleichtern, etwa durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom festgestellten Pflegegrad ab und reicht von etwa 316 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu rund 901 Euro bei Pflegegrad 5. Wichtig zu wissen ist, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen wie dem Wohngeld angerechnet wird. So bleibt die finanzielle Unterstützung gezielt dort, wo sie gebraucht wird.
Wohngeld – finanzielle Unterstützung für bezahlbares Wohnen
Wohngeld ist eine staatliche Förderung, die einkommensschwachen Haushalten hilft, ihre Wohnkosten zu tragen. Es ist für Mieter ebenso wie für Eigentümer gedacht, die Schwierigkeiten haben, die Miete oder die Belastungen aus einem eigenen Wohnraum zu bezahlen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Wohngeld plus, das den Zuschuss erhöht und beispielsweise auch Heizkosten berücksichtigt. So profitieren mehr Menschen von dieser Hilfe als zuvor, darunter auch Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen oder in Pflegeheimen leben. Das Wohngeld wird in zwei Varianten gezahlt: als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer. Ein großer Vorteil des Wohngeldes ist, dass es nicht zurückgezahlt werden muss und weniger komplex in der Beantragung ist als Grundsicherungsleistungen.
Entlastungsbetrag – Unterstützung für Entlastung und Versorgung
Neben Pflegegeld und Wohngeld gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen unterstützt, zusätzliche Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen zu finanzieren. Dieser Betrag liegt bei 125 Euro monatlich und kann z.B. für ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Dazu zählen Angebote wie Tagespflege, Betreuung in Gruppen oder stundenweise Unterstützung durch Fachkräfte. Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade verfügbar und fördert die Vereinbarkeit von Pflege mit Freizeit oder beruflichen Verpflichtungen. Wer diese Leistungen nutzt, kann die Pflegequalität und das eigene Wohlbefinden erheblich steigern.
Kombination und Wirkung der Leistungen
Ein großer Vorteil für pflegebedürftige Menschen und Angehörige ist, dass Pflegegeld und Wohngeld grundsätzlich parallel bezogen werden können. Das Pflegegeld wird dabei nicht auf das Wohngeld angerechnet, da es eine zweckgebundene Leistung ist, die ausschließlich der Pflege dient. Für die pflegebedürftige Person bedeutet das: Wer Pflegegeld bekommt, verliert dadurch nicht den Anspruch auf Wohngeld, sofern die Einkommens- und Mietkriterien erfüllt sind. Bei Pflegepersonen, die das Pflegegeld erhalten oder weiterleiten, gelten unterschiedliche Regeln, etwa je nachdem, ob sie im gleichen Haushalt leben.
Darüber hinaus können die finanziellen Hilfen sinnvoll kombiniert werden, um Versorgungslücken zu schließen. Zum Beispiel hilft das Pflegegeld, die häusliche Pflege abzusichern, der Entlastungsbetrag unterstützt bei zusätzlichen Betreuungsleistungen, und das Wohngeld entlastet bei den Wohnkosten. So entsteht ein Netzwerk an Unterstützung, das mehr Sicherheit und Flexibilität in der Pflege schafft.
Weitere wichtige Infos und Antragstipps
- Wohngeld beantragen: Zuständig sind die Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden. Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den Miet- bzw. Wohnkosten ab.
- Pflegegeld beantragen: Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse, die meist bei der gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt ist. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
- Entlastungsbetrag nutzen: Die Leistungen können bei frei wählbaren Anbietern abgerechnet werden, etwa bei ambulanten Pflegediensten oder Betreuungsgruppen. Eine Absprache mit der Pflegekasse ist empfehlenswert.
- Pflegewohngeld: Für Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung wohnen, kann das Pflegewohngeld eine zusätzliche finanzielle Hilfe sein. Die Einrichtung oder das Sozialamt hilft in der Regel bei der Beantragung.
Es lohnt sich, alle Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung zu suchen, etwa durch Pflegedienste, Beratungsstellen oder Selbsthilfeverbände.
Musterfirma GmbH 2 sieht es als ihre Aufgabe, Sie nicht nur pflegerisch, sondern auch in Alltagsfragen zu unterstützen. Finanzieller Druck soll bei Pflege keine Rolle spielen. Deshalb informieren wir Sie gerne zu Förderungen und helfen Ihnen, die passende Hilfe zu finden. So kann Pflege gelingen – mit Sicherheit, Würde und einer starken Unterstützung im Hintergrund.
Fazit: Wer Pflegegeld, Wohngeld und Entlastungsbetrag kennt und richtig nutzt, schafft sich eine solide finanzielle Basis, um zuhause oder im Pflegeheim gut versorgt zu sein. Bleiben Sie informiert und fragen Sie nach – es gibt für fast jede Situation eine Lösung, die Sie finanziell entlastet und Pflege zu einem Stück Lebensqualität macht.


