Rechte für Arbeitnehmer im Pflegefall Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeit verstehen
Bei der Musterfirma GmbH in Musterstadt wissen wir, dass das Leben unerwartete Wendungen nehmen kann. Ein Familienmitglied wird pflegebedürftig und plötzlich steht die Welt Kopf. Viele unserer engagierten Mitarbeiter und auch die Menschen, die wir täglich betreuen, kennen diese Situation nur zu gut. Die Vereinbarkeit von Beruf und der liebevollen Pflege eines nahen Angehörigen wird zu einer grossen Herausforderung. Doch der deutsche Gesetzgeber hat Instrumente geschaffen, um genau hier Unterstützung zu bieten: das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz. Als Ihr verlässlicher Partner in der Pflege möchten wir Ihnen diese beiden wichtigen Gesetze näherbringen und aufzeigen, wie Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer nutzen können. Wir lieben die Arbeit mit unseren Patienten und Mitarbeitern und dazu gehört auch, über solch wichtige Themen aufzuklären.
Das Pflegezeitgesetz: Eine kurzfristige und mittelfristige Stütze
Stellen Sie sich vor, ein Angehöriger erleidet einen Schlaganfall oder einen schweren Sturz. Der Pflegebedarf entsteht von einem Tag auf den anderen und es muss schnell gehandelt werden. Genau für solche akuten Notfälle wurde das Pflegezeitgesetz geschaffen. Es bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich kurzfristig von der Arbeit freistellen zu lassen, um die notwendige Versorgung zu organisieren.
Konkret haben Sie das Recht auf eine zehntägige Auszeit. Diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung gibt Ihnen den nötigen Raum, um einen Heimplatz zu finden, einen ambulanten Pflegedienst wie die Musterfirma GmbH zu beauftragen oder die häusliche Pflege für die erste Zeit selbst zu übernehmen. Während dieser zehn Tage haben Sie Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, eine Lohnersatzleistung, die von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt wird, um den Verdienstausfall abzufedern.
Umfang und Konditionen der Pflegezeit
Doch was passiert, wenn die Pflege länger dauert? Auch hier bietet das Pflegezeitgesetz eine Lösung. Sie können eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit beantragen. In diesem Zeitraum können Sie sich entweder vollständig von der Arbeit freistellen lassen oder in Teilzeit weiterarbeiten, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen.
- Voraussetzung dafür ist, dass bei Ihrem Angehörigen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde.
- Dieser Anspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.
- Es ist eine wertvolle Zeit, die es Ihnen ermöglicht, in einer schwierigen Phase für Ihre Liebsten da zu sein, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.
- Denn während der Pflegezeit geniessen Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
Begleitung in der letzten Lebensphase
Eine weitere wichtige Regelung des Pflegezeitgesetzes betrifft die Begleitung in der letzten Lebensphase. Für die Betreuung eines sterbenden nahen Angehörigen können Sie sich bis zu drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Diese Zeit der Begleitung muss nicht zwingend zu Hause stattfinden, sondern kann beispielsweise auch in einem Hospiz erfolgen.
Die Familienpflegezeit: Langfristige Flexibilität für die Pflege
Wenn absehbar ist, dass die Pflege eines Angehörigen eine längerfristige Aufgabe sein wird, kommt das Familienpflegezeitgesetz ins Spiel. Dieses Gesetz ermöglicht es Ihnen, Ihre wöchentliche Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren. Dies gibt Ihnen die nötige Flexibilität, um tagsüber für Ihren Angehörigen da zu sein und gleichzeitig beruflich am Ball zu bleiben.
- Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass dieser Rechtsanspruch für Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern gilt.
Die Familienpflegezeit ist somit eine ideale Lösung für alle, die eine dauerhafte Pflegesituation meistern müssen. Sie erlaubt es, die Verantwortung für die Pflege zu übernehmen, ohne die eigene berufliche Existenz vollständig aufgeben zu müssen. Auch während der Familienpflegezeit sind Sie durch einen besonderen Kündigungsschutz abgesichert.
Wie können Sie diese Rechte in der Praxis nutzen?
- Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Sowohl die Pflegezeit als auch die Familienpflegezeit müssen Sie schriftlich ankündigen.
- Für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen sollten Sie dies unverzüglich tun.
- Die sechsmonatige Pflegezeit müssen Sie spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn anmelden.
- Für die Familienpflegezeit gilt eine Frist von acht Wochen vor dem gewünschten Start.
- In Ihrem Antrag sollten Sie den Beginn, die Dauer und den Umfang der gewünschten Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung klar benennen.
- Zudem müssen Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes.
- Ein wichtiger Aspekt ist die finanzielle Absicherung. Um den geringeren Verdienst während der Pflege- oder Familienpflegezeit auszugleichen, können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Dieses wird in monatlichen Raten ausgezahlt und hilft, finanzielle Engpässe zu überbrücken.
- Ein weiterer positiver Punkt ist die Absicherung für die Rente. Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein. Bedingung ist, dass die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, in Anspruch nimmt.
Kombination beider Gesetze für maximale Unterstützung
Pflegezeit und Familienpflegezeit sind keine getrennten Welten, sondern können miteinander kombiniert werden. Die Gesamtdauer beider Freistellungsarten darf jedoch 24 Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen nicht überschreiten. So können Sie beispielsweise zunächst eine sechsmonatige vollständige Pflegezeit in Anspruch nehmen und direkt im Anschluss in eine 18-monatige Familienpflegezeit mit reduzierter Stundenzahl übergehen. Diese Kombination bietet ein hohes Mass an Flexibilität, um auf die sich ändernden Bedürfnisse in einer Pflegesituation reagieren zu können.
Wir bei der Musterfirma GmbH möchten Sie ermutigen, Ihre Rechte zu kennen und in Anspruch zu nehmen. Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine der wertvollsten Aufgaben, die es gibt. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz sind da, um Ihnen den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Zeit und die Fürsorge für Ihre Familie.


