Neue Qualitätsprüfungsrichtlinien ambulante Pflege Teil 1a ab Juli 2026 Was Pflegedienste wissen müssen

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Ab Juli 2026 treten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a (QPR ambulante Pflege Teil 1a) verbindlich in Kraft, die der Medizinische Dienst Bund (MDB) am 19. Mai 2025 erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt hat. Diese Richtlinien ersetzen die bisherigen Vorgaben und bilden die Grundlage für die Prüfung der Qualität in ambulanten Pflegediensten sowie der Abrechnungen mit gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Geltungsbereich

Die QPR Teil 1a umfassen die allgemeine ambulante Pflege, die außerklinische Intensivpflege (AKI) sowie die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP). Sie gelten für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und HKP-Leistungen nach § 37 SGB V. Separate Regelungen für ambulante Betreuungsdienste finden sich in Teil 1b der QPR.

Wichtigste Änderungen

Der Fokus verschiebt sich von Strukturkriterien und kleinschrittigen Einzelkriterien hin zu ergebnisorientierter Qualität, die die Wirkung der Pflege bei den Versorgten misst.

  • Weniger Relevanz von Strukturkriterien (z. B. Erste-Hilfe-Schulungen entfallen).
  • Neue Anforderung: Pflegedienste müssen drohende Überforderung pflegender Angehöriger erkennen und ansprechen, um häusliche Versorgung zu stabilisieren.
  • Explizite Beratung zu Themen wie Zusammenarbeit mit Angehörigen, Umgang mit Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung.
  • Stärkung des beratungsorientierten Prüfansatzes: Fachgespräche mit Mitarbeitern gewinnen an Gewicht, inklusive Austausch zu Verbesserungspotenzialen.
  • Prüfungen umfassen stichprobenartige Kontakte zu Versorgten und Vor-Ort-Besuche.

Die Richtlinien gliedern sich in fünf Qualitätsbereiche, darunter Aufnahmemanagement unabhängig von individuellen Leistungen.

Neues Bewertungssystem

Statt Noten (1–5) gibt es vier Kategorien pro Qualitätsaspekt:

  • A: Keine Auffälligkeiten oder Defizite.
  • B: Auffälligkeiten ohne erwartete Risiken oder negative Folgen.
  • C: Defizit mit Risiko negativer Folgen.
  • D: Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.

Für die öffentliche Qualitätsdarstellung (z. B. für Verbraucher) werden Kategorien C und D in ein Stufenschema mit Punktesystem zusammengeführt, angepasst an den Anteil spezialisierter Pflege (z. B. AKI >50 %). Die Darstellungsregeln treten zeitgleich in Kraft.

Vorbereitung und Umsetzung

Pflegedienste sollten sich strukturiert vorbereiten, da die Vorgaben wissenschaftlich fundiert und verbindlich sind. Prüfungen werden vom MDB und privaten Krankenversicherern durchgeführt. Weitere Details zu Maßstäben und Grundsätzen sind auf Plattformen wie qpr-ambulant.de verfügbar.