MD ändert Prüfungen ambulanter Pflegedienste ab 1 Juli 2026 Fokus auf Ergebnisqualität Angehörigenarbeit und Gewaltschutz

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Der Medizinische Dienst (MD) ändert die Prüfungen für ambulante Pflegedienste grundlegend: Ab 1. Juli 2026 gilt eine neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR Teil 1a), die den Fokus auf Versorgungsqualität legt und die Systematik an die Prüfungen in stationären Einrichtungen anpasst.

Wichtige Neuerungen

  • Stärkere Orientierung an Ergebnisqualität: Statt detaillierter Einzelkriterien oder Pflegenoten werden umfassende Qualitätsaspekte anhand von Leitfragen bewertet. Der Prüfprozess umfasst Stichproben bei sechs Personen, Fachgespräche mit Mitarbeitern und Bewertung von Auffälligkeiten in Kategorien A–D (A: keine Defizite; D: negative Folgen eingetreten). Strukturkriterien wie Erste-Hilfe-Schulungen oder Datenschutzkonzepte rücken in den Hintergrund.
  • Neue Schwerpunkte: Explizite Prüfung der Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen (z. B. Erkennung von Überforderung) sowie Gewaltschutz (Anzeichen von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung). Prüfer achten darauf, ob Dienste sensibel auf solche Risiken reagieren.
  • Vereinfachung und Fachgespräche: Die Prüfungen werden schlanker; das Fachgespräch gewinnt an Bedeutung. Keine Pflegenoten mehr, Dokumentation allein nicht mehr entscheidend.

Hintergrund und Zeitplan

Die Richtlinien basieren auf wissenschaftlicher Entwicklung durch die Hochschule Osnabrück und die Universität Bielefeld im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom MD Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Pilotphasen und ein Abschlussbericht legen den Grundstein; die QPR gilt bundesweit rechtsverbindlich ab 1. Juli 2026 für allgemeine ambulante Pflege, Intensivpflege und psychiatrische häusliche Pflege.

Ähnliche Änderungen gelten bereits seit 2019 für stationäre Einrichtungen und ab 1. Juli 2025 für ambulante Betreuungsdienste (QPR Teil 1b).

Auswirkungen für Pflegedienste

  • Vorbereitung empfohlen: Dienste sollten Strukturen zu Gewaltschutz, Angehörigenberatung und Expertenstandards (§ 113a SGB XI) prüfen. Webinare und Leitfäden (z. B. vom MD Bund) helfen bei der Anpassung.
  • Qualitätsdarstellung: Nur Defizite der Kategorien C/D werden öffentlich dargestellt, vereinbart mit Kostenträgern und Verbänden.
  • Ziel: Gerechtere, aussagekräftigere Ergebnisse, Förderung der Fachlichkeit und Stabilisierung häuslicher Pflege.

Die Originalmeldung stammt von Care vor9, die sich auf den MD bezieht. Für Details siehe MD-Bund-Richtlinien.