Reform der Primärversorgung mit erweiterter Rolle ambulanter Pflegedienste

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Die geplante Reform der Primärversorgung in Deutschland sieht eine stärkere Integration ambulanter Pflegedienste vor. Verbände fordern dies, um die ambulante Versorgung effizienter zu gestalten und Wartezeiten zu reduzieren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat am 27. Januar 2026 den Fachdialog gestartet, um ein Primärversorgungssystem zu erarbeiten, das Patienten zentral über Hausärzte oder Primärversorgungspraxen leitet.

Hintergrund und Ziele der Reform

Das System adressiert akute Probleme der ambulanten Versorgung: lange Wartezeiten, Personalmangel und demografischen Wandel. Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll ein verbindliches Primärarztsystem eingeführt werden. Dabei suchen Patienten zuerst den Hausarzt bei Kindern den Kinderarzt auf, der bei Bedarf mit Termingarantie zu Fachärzten überweist. TK-Chef Jens Baas betont die Chance für Strukturreformen nach einem Prinzip, das der Digitalisierung den Vorrang vor ambulanter und stationärer Versorgung gibt, um Terminprobleme zu lösen und Praxen zu entlasten. Eine Befragung zeigte, dass 31 % der Befragten Schwierigkeiten haben, passende Praxen zu finden.

Zentrale Elemente:

  • Digitale Ersteinschätzung: Eine neutrale Plattform mittels der Kassen-App prüft vorab, ob ein Arztbesuch nötig ist, und vermittelt Termine.
  • Termingarantie: Hausärzte gewähren Überweisungen mit festen Fristen. Bei Ausfall ist eine Überweisung zu Klinikfachärzten möglich.
  • Erweiterte Rollen: Stärkung von Gesundheitsberufen wie Medizinische Fachangestellte und neue Berufsbilder wie Advanced Practice Nurse. Ambulante Pflegedienste sollen stärker in die Navigation eingebunden werden.

Beteiligte Akteure und Zeitplan

  • Regierung: Warken plant einen Referentenentwurf im Sommer 2026, dessen Wirksamkeit für 2028 angestrebt wird. Die Finanzkommission soll bis Ende März 2026 Ergebnisse liefern.
  • Verbände: Der Hausärzteverband fordert ein freiwilliges Modell der Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V und hat dazu eine Petition mit 495.000 Unterstützern eingereicht. AOK und GKV plädieren für Primärversorgungspraxen als Anlaufstelle.
  • Kritik: Die Grünen warnen vor einer Überlastung von Hausarztpraxen. Zudem gibt es Herausforderungen bei Patienten, die das System ablehnen.

Spezifischer Fokus: Rolle ambulanter Pflegedienste

Es wird hervorgehoben, dass Verbände eine weitergehende Rolle für ambulante Dienste sehen, um die Primärversorgung zu ergänzen. Dies könnte etwa durch hausnahe Betreuung und Koordination multimorbider Patienten geschehen. Dies passt zu Baas Aufruf, über traditionelle Modelle hinauszugehen, und Warkens Plänen für interprofessionelle Teams. Solche Dienste könnten Wartezeiten abbauen und Ressourcen effizienter nutzen, ohne Praxen zu überfordern.

Die Reform ist Teil eines größeren Pakets, beispielsweise die GKV-Finanzreform, bleibt aber komplex. Kurzfristig werden keine Einsparungen erwartet, und es gibt weiterhin offene Fragen zur Finanzierung, etwa zum 116117-Notdienst.