Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 ab 2026 Leistungen Anspruch und Höhe
Ab 2026 beträgt die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 monatlich maximal 796 Euro. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse übernommen und deckt die anfallenden Kosten für entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen durch professionelle Pflegekräfte.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen für die Ergänzung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte. In der Regel werden damit Dienstleistungen von einem ambulanten Pflegedienst finanziert.
Wer erhält Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen stehen Personen mit Pflegegrad 2 und höher zu. Um diese Leistungen zu erhalten muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Pflegegrad 2 wird Personen zugewiesen die erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und zwischen 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren erhalten.
Kombination mit Pflegegeld
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch in Kombination genutzt werden wobei das Pflegegeld anteilig ausgezahlt wird je nachdem wie viel der Sachleistungen genutzt werden. Zum Vergleich: Mit Pflegegrad 2 steht Pflegegeld in Höhe von 347 Euro monatlich zur Verfügung wenn die Person zu Hause von Angehörigen gepflegt wird.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2
Neben den Pflegesachleistungen erhalten Personen mit Pflegegrad 2 ab 2026 auch:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für zusätzliche Leistungen
- Tages- und Nachtpflege: 721 Euro monatlich
- Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro das flexibel genutzt werden kann


