Auszeit für pflegende Angehörige durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen

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Pflege ist eine große Verantwortung. Wer einen geliebten Menschen zu Hause betreut, weiß, wie anstrengend und belastend das sein kann. Manchmal braucht man einfach eine Pause – sei es für einen Urlaub, einen Arzttermin oder einfach nur, um wieder zu sich selbst zu finden. Zum Glück gibt es Möglichkeiten, sich eine Auszeit zu nehmen, ohne dass die Pflege des Angehörigen darunter leidet. In diesem Beitrag erklären wir, wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege funktionieren und wie Sie diese Leistungen einfach beantragen können.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die für pflegende Angehörige gedacht ist, die vorübergehend verhindert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie krank sind, in den Urlaub fahren oder aus anderen wichtigen Gründen nicht zur Verfügung stehen können. Dann übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung Ihres Angehörigen. Die Pflegekasse zahlt dafür einen Teil der Kosten.

Die Verhinderungspflege kann flexibel genutzt werden. Sie können sie stundenweise, tageweise oder sogar wochenweise in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Sie können sich auch mal für ein paar Stunden ausruhen oder einen Termin wahrnehmen, ohne sich Sorgen machen zu müssen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege. Wichtig ist, dass die Pflege zu Hause mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson durchgeführt wurde. Seit Juli 2025 sind die Voraussetzungen noch einfacher geworden: Es reicht, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflege überwiegend zu Hause erfolgt.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine stationäre Leistung. Das bedeutet, die pflegebedürftige Person wird für eine bestimmte Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut. Das ist besonders sinnvoll, wenn die Pflegeperson längere Zeit verhindert ist oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangszeit nötig ist. Die Kurzzeitpflege kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 1.854 Euro pro Jahr.

Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gibt es bei der Kurzzeitpflege keine Vorpflegezeit. Das heißt, es ist egal, ob die Pflege zu Hause schon lange läuft oder erst kürzlich begonnen hat. Die Kurzzeitpflege bietet rund um die Uhr Betreuung, Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung.

Unterschiede im Überblick

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind:

  • Pflegeort: Verhinderungspflege kann zu Hause oder in einer Einrichtung stattfinden, Kurzzeitpflege immer nur stationär.
  • Dauer: Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen, Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Jahr.
  • Flexibilität: Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise genutzt werden, Kurzzeitpflege immer für längere Zeiträume.
  • Voraussetzungen: Verhinderungspflege erfordert eine Vorpflegezeit von sechs Monaten, Kurzzeitpflege nicht.

Wie beantrage ich die Leistungen?

Um Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Die Anträge sind meist online oder per Formular erhältlich. Für die Verhinderungspflege müssen Sie nachweisen, dass die Pflege zu Hause mindestens sechs Monate läuft und die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Für die Kurzzeitpflege reicht der Nachweis des Pflegegrades.

Die Pflegekasse prüft den Antrag und teilt Ihnen mit, wie viel Sie erhalten können. Die Kosten werden direkt mit der Pflegeeinrichtung oder der Ersatzpflegeperson abgerechnet. Es ist wichtig, die Unterlagen sorgfältig auszufüllen und alle Nachweise beizulegen.

Tipps für die Beantragung

  • Planen Sie frühzeitig: Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser. So haben Sie genug Zeit, alles zu organisieren.
  • Sammeln Sie alle Unterlagen: Pflegegradbescheid, Nachweise über die Vorpflegezeit, Rechnungen der Ersatzpflegeperson.
  • Fragen Sie nach: Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Berater. Die Mitarbeiter sind meist sehr hilfsbereit.

Vorteile der Auszeit

Eine Auszeit zu nehmen, ist nicht nur für die Pflegeperson wichtig, sondern auch für den Pflegebedürftigen. Wer sich ausruht und neue Energie tankt, kann danach wieder besser für den Angehörigen da sein. Die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bieten eine sichere und flexible Lösung, um die Pflege zu Hause zu entlasten.

Fazit

Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind wichtige Leistungen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, eine Auszeit zu nehmen. Mit diesen Möglichkeiten können Sie sich erholen, ohne dass die Pflege Ihres Angehörigen unterbrochen wird. Die Anträge sind einfach und die Leistungen flexibel. Nutzen Sie diese Chancen, um Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu schützen.