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Barrierefreies Wohnen wird immer wichtiger. Viele ältere Menschen und Menschen mit Behinderung leben in Deutschland und alltägliche Barrieren können schnell zum Problem werden. Auch als Mieter stellt sich oft die Frage: Was ist möglich, was ist erlaubt und was wird gefördert? In diesem Blogbeitrag zeigen wir, welche Genehmigungen für Umbauten in Mietwohnungen nötig sind und welche finanziellen Hilfen die Pflegekasse bietet. Dazu gibt es praktische Tipps für die Umsetzung.
Warum barrierefrei?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen ihre Umgebung ohne Einschränkungen nutzen können. Das betrifft zum Beispiel das stufenlose Betreten des Hauses, breitere Türen für Rollstühle oder eine bodengleiche Dusche. Viele denken zuerst an ältere Menschen, aber auch Familien mit Kinderwagen oder Menschen nach einem Unfall profitieren davon. Ziel ist, möglichst vielen Menschen ein selbstbestimmtes und komfortables Leben zu ermöglichen – und das möglichst unkompliziert.
Was darf ich als Mieter umbauen?
Viele Mieter scheuen sich, Veränderungen an Ihrem Zuhause vorzunehmen. Sie fragen sich, ob sie überhaupt einen Umbau beantragen dürfen. Auch als Mieter haben Sie Rechte – ein barrierefreier Umbau ist in vielen Fällen möglich und sogar erwünscht.
Zustimmung des Vermieters
Jede größere bauliche Veränderung, etwa der Einbau eines Treppenlifts oder die Entfernung der Badewanne zugunsten einer Dusche, bedarf der Zustimmung des Vermieters (BGB). Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie oder Ihre Angehörigen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit auf den Umbau angewiesen sind, kann der Vermieter die Zustimmung meist nicht verweigern (§ 554a BGB). Das Mietrecht sieht in solchen Fällen einen sogenannten „Umbau- und Verbesserungsanspruch“ vor.
Wer zahlt den Umbau?
Die Kosten für den barrierefreien Umbau trägt in der Regel der Bewohner – also der Mieter. Es gibt Möglichkeiten, zumindest einen Teil der Kosten durch Zuschüsse und Fördermittel zu bekommen.
Beispiel: Der Einbau eines Treppenlifts
Stellen Sie sich vor, jemand aus Ihrer Familie ist auf einen Rollstuhl angewiesen und das Treppenhaus ist nicht barrierefrei. In einem solchen Fall dürfen Sie einen Treppenlift nachrüsten. Vorher ist es wichtig, mit dem Vermieter zu sprechen. Oft verlangen Vermieter, dass Sie die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses wieder in den Ursprungszustand versetzen. Das gilt es vorab zu klären.
Welche Genehmigungen sind nötig?
Je nach Umfang des Umbaus können verschiedene Genehmigungen nötig sein:
- Bauamt: Bei größeren baulichen Veränderungen, etwa beim Einbau eines Treppenlifts, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
- Denkmalschutz: In Altbauten oder Gebäuden mit Denkmalschutz sind besondere Auflagen zu beachten.
- Hausordnung: In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es eine Hausordnung. Auch diese kann Vorgaben machen.
- Nachbarschaft: Manche Umbauten betreffen die Hausgemeinschaft. Ein Beispiel: Ein Aufzug durch das Treppenhaus. Hier sollten Sie die Nachbarn informieren.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Bedarf klären: Überlegen Sie, welche Veränderungen nötig sind. Ein Arztbericht oder ein Gutachten ist hilfreich.
- Kosten und Möglichkeiten ermitteln: Informieren Sie sich über Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
- Vermieter kontaktieren: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über Ihre Pläne.
- Anträge stellen: Beantragen Sie ggf. eine Baugenehmigung und sprechen Sie mit dem Vermieter über die Zustimmung.
- Umbau ausführen: Beauftragen Sie eine Fachfirma mit Erfahrung im barrierefreien Bauen.
- Zuschüsse beantragen: Reichen Sie nach Abschluss der Arbeiten die Rechnungen und Nachweise ein.
Welche Förderungen gibt es?
Eine der wichtigsten Anlaufstellen für Zuschüsse ist die Pflegekasse. Sie übernimmt in vielen Fällen einen Teil der Kosten für barrierefreie Umbauten.
Pflegekasse – Stärkung der Selbständigkeit
Wer pflegebedürftig ist (Pflegegrad 1 bis 5), kann Zuschüsse für barrierefreie Umbauten beantragen („Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“). Die maximale Förderhöhe liegt bei 4.000 Euro pro Maßnahme. Das Geld ist zweckgebunden.
Schritt-für-Schritt zur Förderung:
- Antrag stellen: Das Formular gibt es bei der Pflegekasse oder online.
- Kostenvoranschlag einreichen: Holen Sie sich von einer Fachfirma einen Kostenvoranschlag.
- Genehmigung abwarten: Die Kasse prüft die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Maßnahme.
- Umbau durchführen: Erst nach der Genehmigung mit den Arbeiten beginnen.
- Nachweis erbringen: Nach Abschluss reichen Sie die Rechnung ein.
Weitere Förderquellen
Neben der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen:
- KfW-Bank: Die staatliche Förderbank bietet Darlehen und Zuschüsse für barrierefreies Bauen an.
- Kommunale Förderprogramme: Viele Städte und Gemeinden haben eigene Förderungen.
- Sozialhilfeträger: Menschen mit geringem Einkommen können beim zuständigen Sozialamt eine Kostenübernahme beantragen.
Fazit: Der Weg zur Barrierefreiheit ist machbar
Barrierefreies Wohnen ist ein Recht. Als Mieter können Sie Umbauten beantragen, vor allem bei medizinischem oder pflegerischem Bedarf. Die Zustimmung des Vermieters ist meist Pflicht, darf aber nicht grundlos verweigert werden. Die Pflegekasse und weitere Fördertöpfe stehen bereit, um einen Teil der Kosten zu übernehmen. Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren, alle Schritte gut zu planen und die passenden Anträge zu stellen. Mit etwas Planung und Unterstützung ist dieser Weg für jeden machbar. Es lohnt sich, diesen Schritt zu gehen – für mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Komfort im eigenen Zuhause.