Finanzielle Hilfen und Unterstützung nach dem Krankenhausaufenthalt

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Nach einem Krankenhausaufenthalt stehen viele Menschen vor der Herausforderung, sich zuhause weiter zu erholen und wieder fit zu werden. In dieser Zeit kann es schwerfallen, den Alltag wie gewohnt zu bewältigen. Zum Glück gibt es mehrere finanzielle Hilfen und Unterstützungsleistungen, die genau in dieser Phase greifen und dabei helfen, die Zeit bis zur Genesung finanziell zu überbrücken. Wir von der Musterfirma GmbH möchten Ihnen einen Überblick geben, welche Leistungen bei der Entlassung aus dem Krankenhaus zur Verfügung stehen und wie sie Sie unterstützen können.

Krankengeld – Ihre Einkommenssicherung

Zunächst einmal ist das Krankengeld eine der wichtigsten finanziellen Leistungen. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behandlung im Krankenhaus nicht arbeiten können und Ihr Arbeitgeber kein oder kein volles Gehalt weiterzahlt, springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein. Es deckt in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens ab. So wird sichergestellt, dass Sie trotz Arbeitsunfähigkeit nicht ohne Einkommen dastehen, bis Sie wieder gesund sind und arbeiten können. Wichtig ist, den Krankengeldanspruch frühzeitig bei der Krankenkasse zu beantragen, idealerweise während des Krankenhausaufenthalts.

Übergangspflege – Eine Brücke zur Genesung

Neben dem Krankengeld gibt es die sogenannte Übergangspflege. Diese Leistung wird von der Krankenkasse angeboten, wenn nach dem Krankenhausaufenthalt noch ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht, der eine direkte Rückkehr in den Alltag erschwert. Eine Übergangspflege kann für bis zu zehn Tage im Krankenhaus gewährt werden oder alternativ in einer stationären Pflegeeinrichtung stattfinden. Sie beinhaltet alle notwendigen Maßnahmen wie Grund- und Behandlungspflege, Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln sowie Verpflegung und Unterkunft. Die Übergangspflege wird dann bewilligt, wenn die Versorgung zuhause oder durch eine Kurzzeitpflege nicht ausreichend oder mit großem Aufwand verbunden ist. Sie umfasst somit eine Brückenversorgung, bis eine längere Rehabilitation oder häusliche Pflege organisiert ist. Für die tägliche Zuzahlung fallen 10 Euro an, die auf maximal 28 Tage im Jahr begrenzt sind.

Haushaltshilfe – Unterstützung im Alltag

Ein weiterer wichtiger Baustein nach dem Krankenhaus ist die Haushaltshilfe. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung oder Operation den Haushalt nicht selbst führen können und keine andere im Haushalt lebende Person Sie unterstützen kann, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Diese umfasst Unterstützung bei der Hausarbeit, wie das Putzen, Einkaufen, Wäschewaschen und auch die Zubereitung der Mahlzeiten. Besonders Familien mit Kindern profitieren hiervon, denn wenn Kinder unter 12 Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt leben, kann die Hilfe für bis zu 26 Wochen genehmigt werden. Auch bei Erwachsenen wird die Haushaltshilfe meist für bis zu vier Wochen pro Krankheit bewilligt. Den Antrag auf eine Haushaltshilfe sollten Sie möglichst früh stellen, am besten schon während Ihres Krankenhausaufenthaltes, mit einer ärztlichen Bescheinigung, die den Unterstützungsbedarf bestätigt.

Leistungen bei vorhandenem Pflegegrad: Kurzzeitpflege

Ergänzend dazu gibt es für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad zusätzliche Leistungen. Wer bereits einen Pflegegrad hat oder während des Krankenhausaufenthaltes beantragt, kann zum Beispiel die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung für maximal acht Wochen im Kalenderjahr. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege mit bis zu etwa 1.800 Euro. Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind davon ausgenommen und müssen selbst getragen werden. Sollte keine Versorgung zuhause möglich oder zu aufwendig sein, bietet die Kurzzeitpflege eine verlässliche Alternative zur Unterstützung in der Übergangsphase.

Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige gibt es zudem das Pflegeunterstützungsgeld. Falls Sie als Familienmitglied kurzfristig die Pflege oder Organisation der Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen müssen, können Sie bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung von der Arbeit erhalten. Das Pflegeunterstützungsgeld gleicht entgangenes Einkommen während dieser Zeit aus und erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Damit ist es möglich, familiäre Pflegesituationen in einer akuten Phase zu bewältigen, ohne finanzielle Einbußen fürchten zu müssen.

Kombinierbarkeit der Leistungen und flexible Nutzung

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil all dieser Leistungen ist, dass sie häufig kombinierbar sind und flexibel eingesetzt werden können. Zum Beispiel können Pflegebedürftige mit Pflegegrad den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, um entweder eine Haushaltshilfe, Betreuungs- oder Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem lassen sich nicht genutzte Pflegeleistungen teilweise als Geldleistung auszahlen, um sie für zum Beispiel ambulante Dienste oder eigenständige Hilfe einzusetzen.

Der Sozialdienst im Krankenhaus: Ihr Navigator

Für den optimalen Ablauf ist es ratsam, den Sozialdienst im Krankenhaus frühzeitig in Anspruch zu nehmen, denn dieser kann bei der Antragstellung für Übergangspflege, Haushaltshilfe und weiteren Leistungen unterstützen und das Entlassmanagement koordinieren. So wird sichergestellt, dass alle notwendigen Hilfen zum richtigen Zeitpunkt verfügbar sind und keine Lücken entstehen.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Unterstützungsleistungen

Zusammengefasst gibt es also einige hilfreiche Leistungen, die Ihnen nach einem Krankenhausaufenthalt finanziell und organisatorisch unter die Arme greifen:

  • Krankengeld zur Einkommenssicherung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Übergangspflege für die zeitlich begrenzte Versorgung im Krankenhaus oder Pflegeheim
  • Haushaltshilfe zur Unterstützung bei der Hausarbeit und Versorgung zuhause
  • Kurzzeitpflege für eine vorübergehende vollstationäre Betreuung
  • Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige, die kurzfristig bei der Pflege einspringen
  • Monatlicher Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Die verschiedenen Angebote sorgen dafür, dass Sie nicht allein gelassen werden, wenn Sie sich nach einer Erkrankung oder Operation wieder auf die Beine bringen müssen. Sie helfen Ihnen, die finanzielle Belastung zu mindern und die nötige Unterstützung im Alltag zu erhalten – ganz gleich, ob zuhause oder in einer Einrichtung.

Wir von der Musterfirma GmbH wissen, wie herausfordernd die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt sein kann. Daher möchten wir Sie ermutigen, diese Angebote zu nutzen und sich frühzeitig über mögliche finanzielle Hilfen zu informieren. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren – und kommen bald wieder in Ihren gewohnten Alltag zurück. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ist es also gut zu wissen: Es gibt wirkungsvolle Hilfen, die nicht nur den Alltag erleichtern, sondern auch finanziell entlasten. Informieren Sie sich rechtzeitig, beantragen Sie die passenden Leistungen, und lassen Sie sich helfen – für eine sorgenfreie Zeit bis zur vollständigen Genesung.