Hilfsmittel von der Unfallversicherung für Unfallopfer wie Sie profitieren können
Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Neben der medizinischen Notversorgung und Rehabilitation spielen Hilfsmittel eine zentrale Rolle, um den Alltag der Unfallopfer wieder zu erleichtern und ihre Mobilität sowie Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in diesen Fällen die Finanzierung der notwendigen Hilfsmittel. Doch was genau bedeutet das, welche Hilfsmittel werden bezahlt, und unter welchen Voraussetzungen erhalten Unfallopfer diese Unterstützung?
Die gesetzliche Unfallversicherung: Ihr Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen
Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem unmittelbaren Arbeitsweg einen Gesundheitsschaden erleiden, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Diese ist eine spezielle Form der Sozialversicherung, die Verletzungen und Berufskrankheiten abdeckt, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Eine der Leistungen der Unfallversicherung ist die Versorgung mit Hilfsmitteln, die notwendig sind, um Folgen des Unfalls auszugleichen oder gesundheitliche Einschränkungen zu mindern.
Welche Hilfsmittel gehören dazu?
Hilfsmittel im Sinne der Unfallversicherung sind alle Gegenstände, die dazu dienen, körperliche Beeinträchtigungen auszugleichen und die Lebensqualität trotz Unfallfolge zu verbessern. Das können beispielsweise Prothesen für verlorene Gliedmaßen, orthopädische Schuhe, Rollstühle oder technische Geräte sein. Auch Anpassungen am Wohn- oder Fahrzeugumfeld – zum Beispiel Umbauten wie verbreiterte Türen, Rampen oder Treppenlifte – zählen dazu, wenn sie notwendig sind, damit Sie trotz der Unfallfolgen Ihren Alltag bewältigen können.
Die Unfallversicherung übernimmt neben der Erstversorgung auch die Kosten für:
- Erstausstattung mit Hilfsmitteln
- notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen
- Anpassungen und Änderungen an bestehenden Hilfsmitteln
- Ersatzbeschaffung bei unbrauchbar gewordenen Geräten
- Schulung und Anleitung zum Gebrauch der Hilfsmittel
Der Leistungsumfang ist dadurch so gestaltet, dass Sie nicht nur ein Hilfsmittel erhalten, sondern auch darin unterstützt werden, dieses optimal in Ihren Alltag zu integrieren.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Damit die Unfallversicherung für Hilfsmittelkosten aufkommt, muss der Gesundheitsschaden eindeutig durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstanden sein. Die Voraussetzung ist also, dass ein Versicherungsfall nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) vorliegt. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen der Unfallversicherung speziell auf die Unfallfolgen abgestimmt und umfassen darum Materialien, die geeignet sind, eine dauerhafte Beeinträchtigung auszugleichen.
Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist für Sie in diesem Fall in der Regel zuzahlungsfrei. Auch Sonderausstattungen oder wirtschaftlich aufwendige Reparaturen werden von der Unfallversicherung übernommen, wenn sie notwendig sind. Ebenso können Sie auf Wunsch ein sogenanntes Persönliches Budget beantragen, um mehr Selbstbestimmung bei der Auswahl und Nutzung der Hilfsmittel zu erhalten.
Umfang und Beispiele praktischer Hilfsmittel
Die Bandbreite an Hilfsmitteln ist groß und richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Ausmaß der Unfallfolge. Hier einige Beispiele:
- Prothesen, beispielsweise Arm- oder Beinprothesen, die funktional und passgenau sind und auch spätere Anpassungen oder Ersatzbeschaffungen umfassen
- Orthopädische Schuhe und Einlagen, um Fehlbelastungen auszugleichen oder Mobilität zu sichern
- Rollstühle: Dazu zählen manuelle und elektrische Varianten, Sportrollstühle oder auch spezielle Sitzhilfen, die die Sitzposition verbessern
- Hörhilfen und Brillen, wenn der Unfall zu Sinnesbeeinträchtigungen geführt hat
- Alltagshilfen wie Pflegehilfsmittel, Gehstützen, orthopädische Bandagen oder technische Geräte, die die Selbstständigkeit fördern
- Umbauten an Wohnraum oder Fahrzeugen, die Barrieren abbauen und Zugänglichkeit gewährleisten, wie Treppenlifte, Rampen, verbreiterte Türen und angepasste Sanitärobjekte
- Änderungen und Reparaturen an bestehenden Hilfsmitteln, um diese funktional zu erhalten und so den langfristigen Nutzen zu gewährleisten.
Wie läuft die Beantragung ab?
In der Regel wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt, meist ein Durchgangsarzt (D-Arzt), die erforderlichen Hilfsmittel verordnen. Mit dieser Verordnung erfolgt dann die Antragstellung bei Ihrem Unfallversicherungsträger, beispielsweise der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse. Diese prüft den Antrag und organisiert die Kostenübernahme sowie die Beschaffung der Hilfsmittel.
Wichtig ist, dass die Hilfsmittel optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Dafür arbeiten Unfallversicherungsträger häufig mit spezialisierten Sanitätshäusern oder Reha-Einrichtungen zusammen, die Sie auch bei der Einweisung und beim Training im Umgang mit den Hilfsmitteln unterstützen.
Sind Sie unsicher, welche Hilfsmittel beantragt werden können oder wie Sie den Antrag stellen? Dann bieten viele Unfallkassen Beratungen an und es gibt spezialisierte Beratungsstellen, die Ihnen unterstützend zur Seite stehen können.
Warum sind Hilfsmittel so wichtig?
Hilfsmittel tragen wesentlich dazu bei, dass Unfallopfer nach weitreichenden gesundheitlichen Einschränkungen wieder möglichst selbstständig leben können. Sie erleichtern die Bewältigung des Alltags, fördern die Mobilität, unterstützen die berufliche Wiedereingliederung und tragen damit auch zur Verbesserung der Lebensqualität bei.
Neben der rein körperlichen Funktion erfüllen Hilfsmittel oft auch eine psychosoziale Rolle, indem sie Betroffenen helfen, ihre Unabhängigkeit zurückzugewinnen und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die Unfallversicherung leistet damit einen wichtigen Beitrag, die Folgen eines Unfalls nicht nur medizinisch, sondern ganzheitlich zu behandeln und zu mildern.
Abschließende Hinweise
Die gesetzliche Unfallversicherung hat den gesetzlichen Auftrag, Unfallfolgen bestmöglich medizinisch zu behandeln und zu kompensieren. Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Leistungsangebots. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Hilfsmittel im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeits- oder Wegeunfall stehen.
Die Hilfsmittel werden als Sachleistungen bereitgestellt, im Einzelfall kann auf Antrag auch eine Geldleistung (persönliches Budget) gewährt werden, um mehr individuelle Entscheidungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Die Versorgung umfasst neben neuen Hilfsmitteln auch Reparaturen, Anpassungen und Ersatz. Das Ziel ist immer, Ihren Alltag trotz Unfallfolgen so gut und selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie Fragen zur Beantragung haben oder Unterstützung bei der Auswahl und Nutzung der Hilfsmittel wünschen, können Sie sich jederzeit an Ihre Unfallkasse oder entsprechende Beratungsstellen wenden. So sind Sie bestmöglich informiert und begleitet auf dem Weg zu Ihrer bestmöglichen Genesung und Lebensqualität.
Bei der Musterfirma GmbH stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Hilfsmittel und deren Finanzierung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Denn für uns zählt, dass Sie wieder gut und sicher durch den Alltag kommen.


