Neue Qualitätsprüfungsrichtlinien für ambulante Pflegedienste ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 tritt die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) ambulant Teil 1a in Kraft, die der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) für ambulante Pflegedienste erlassen hat. Sie richtet den Fokus stärker auf die Ergebnisqualität der Versorgung aus, basierend auf Stichprobenbesuchen bei pflegebedürftigen Personen, und ersetzt detaillierte Einzelkriterien durch zusammenfassende Qualitätsaspekte.
Wichtige Änderungen in der Prüfung
- Höhere Gewichtung des Fachgesprächs: Pflegekräfte werden intensiver befragt, um individuelle Bedürfnisse und Bedarfe der Versorgten zu bewerten.
- Vierstufiges Bewertungssystem:
- Kategorie A: Keine Auffälligkeiten oder Defizite.
- Kategorie B: Auffälligkeiten ohne Risiken oder negative Folgen.
- Kategorie C: Defizit mit Risiko negativer Folgen.
- Kategorie D: Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.
Nur Kategorien C und D wirken sich auf die öffentliche Qualitätsdarstellung aus.
- Stichprobenprüfungen: Prüfer besuchen zufällig ausgewählte Versorgte zu Hause, prüfen den Pflegezustand, Zufriedenheit und Dokumentation. Strukturkriterien (z. B. Erste-Hilfe-Schulungen) verlieren an Relevanz.
- Separater Teil 1b: Für ambulante Betreuungsdienste, ebenfalls ab Juli 2026.
Die Richtlinien folgen der Prüfphilosophie aus der stationären Pflege und wurden am 19. Mai veröffentlicht.
Gezielte Vorbereitung für Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste sollten frühzeitig Strukturen prüfen, Prozesse anpassen und Teams schulen, um Defizite zu vermeiden und die Pflegequalität zu steigern.
- Checklisten nutzen: Offizielle Vorbereitungschecklisten (z. B. vom MD Sachsen oder MD Westfalen-Lippe) listen erforderliche Unterlagen wie Listen aller Versorgten (SGB XI, Pflegegrad 2–5), Qualifikationsnachweise und Dokumentationen.
- Schulungen: Modularer Aufbau mit Grund- und Aufbaumodulen zu Themen wie Bewertungssystemen, Personenzentrierung und Pflegemanagement. Referenten sind oft erfahrene Qualitätsprüfer.
- Selbstauskunftsbögen: Herunterladbar bei regionalen MD-Diensten, um Mitwirkungspflicht (§ 114 SGB XI) zu erfüllen.
- Praxisnahe Schritte:
- Abläufe auf Personenzentrierung abstimmen.
- Dokumentationsmängel minimieren.
- Fachgespräche simulieren.
Frühe Vorbereitung verbessert nicht nur Prüfungsergebnisse, sondern stärkt Vertrauen von Versorgten, Angehörigen und Kostenträgern. Bis 2026 gelten Übergangsregelungen mit Notensystem.


