Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verstehen und richtig regeln
Niemand möchte sich damit auseinandersetzen, aber es gehört zur Verantwortung für sich selbst dazu: Was passiert, wenn ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann? Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder hohes Alter können schnell dazu führen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, über unsere medizinische Behandlung zu entscheiden. Genau für solche Fälle gibt es die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Diese beiden Dokumente sind wichtige Instrumente, um sicherzustellen, dass Ihr Wille respektiert wird, auch wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was Sie über diese Dokumente wissen sollten, wie sie sich unterscheiden und warum es sinnvoll ist, beide zu kombinieren.
Patientenverfügung: Ihre medizinischen Wünsche festhalten
Eine Patientenverfügung ist zunächst eine sehr persönliche Angelegenheit. Sie legen darin fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen, falls Sie in eine Situation geraten, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Das kann beispielsweise nach einem Unfall sein, bei einer schweren Erkrankung oder in einer Sterbephase.
Sie können in einer Patientenverfügung sehr konkrete Vorgaben machen. Möchten Sie künstlich beatmet werden, wenn Sie ins Koma fallen? Sollen lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden, auch wenn die Chancen auf Genesung gering sind? Welche Behandlungsmethoden lehnen Sie grundsätzlich ab? Diese Fragen können Sie vorausschauend beantworten.
Das Wichtigste dabei: Ihre Patientenverfügung ist rechtlich bindend. Das bedeutet, dass Ärzte sich an Ihre Festlegungen halten müssen, wenn die Situation eintritt, für die Sie die Verfügung geschrieben haben. Das gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit.
Allerdings gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Eine Patientenverfügung kann nie alle möglichen medizinischen Situationen im Voraus abdecken. Das ist völlig normal und kein Grund zur Sorge. Deshalb ist es sinnvoll, die Patientenverfügung so konkret wie möglich zu formulieren und sie mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Die Vorsorgevollmacht: Eine Vertrauensperson für Entscheidungen
Während die Patientenverfügung regelt, was Sie medizinisch wünschen, bestimmen Sie mit einer Vorsorgevollmacht, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie selbst nicht mehr können. Sie beauftragen also eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln und Ihren Willen gegenüber Ärzten und dem medizinischen Personal zu vertreten.
Das kann Ihr Ehepartner sein, ein Kind, ein Geschwister, ein enger Freund oder eine andere Person, der Sie vertrauen. Diese Person erhält die Vollmacht, für Sie medizinische Entscheidungen zu treffen, aber auch finanzielle oder andere private Angelegenheiten zu regeln. Sie entscheiden selbst, für welche Bereiche und in welchem Umfang Sie die Vollmacht erteilen möchten.
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Ohne Vorsorgevollmacht haben Ehepartner oder Kinder von Gesetzes wegen nicht das Recht, für Sie entscheidende Maßnahmen zu treffen. Das klingt überraschend, ist aber so. Deshalb ist die Vorsorgevollmacht für Ihre Angehörigen so wertvoll. Sie ermöglicht es ihnen, im Ernstfall schnell und unbürokratisch für Sie zu handeln, ohne erst ein Gericht anrufen zu müssen.
Die Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam, sobald Sie sie unterschreiben. Sie können darin jedoch festlegen, dass die bevollmächtigte Person erst handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Angelegenheiten, solange Sie können.
Warum zusammen besser als einzeln?
Vielleicht denken Sie: Wenn ich eine Patientenverfügung habe, brauche ich doch keine Vorsorgevollmacht mehr. Das ist ein verständlicher Gedanke, aber nicht ganz korrekt. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.
Die Patientenverfügung gibt Ihre persönlichen Wünsche wider, die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, diese Wünsche auch tatsächlich durchzusetzen und bei Fragen als Ansprechpartner für Ärzte zur Verfügung zu stehen. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die darin festgehaltenen Bestimmungen nicht auf die aktuelle Situation passen, kann die bevollmächtigte Person gemeinsam mit dem Arzt entscheiden, was der mutmaßliche Patientenwille ist. Sie ist also das Bindeglied zwischen Ihrem Willen und der medizinischen Realität.
Aus diesem Grund empfehlen Experten dringend, beide Dokumente zu erstellen und miteinander zu verbinden.
Was muss in einer Patientenverfügung stehen?
Damit Ihre Patientenverfügung gültig ist und von Ärzten anerkannt wird, müssen Sie einige formale Anforderungen erfüllen. Das Wichtigste zuerst: Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen. Eine mündliche Absprache hat keine rechtliche Kraft.
Sie sollte zudem enthalten, dass Sie die Verfügung freiwillig erstellen und dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig sind, also verstanden haben, was Sie tun. Unterschreiben Sie das Dokument, und geben Sie Ort und Datum an.
Der entscheidende Punkt ist die Konkretheit: Ärzte können Ihre Verfügung nur umsetzen, wenn Ihr Wille eindeutig erkennbar ist und sich auf die konkrete Behandlungssituation bezieht. Formulierungen wie allgemein Leid vermeiden oder nicht leiden möchte sind zu vage. Besser ist: In einer Sterbephase mit fortgeschrittenem Hirnschaden lehne ich künstliche Beatmung ab oder Ich wünsche keine Reanimation, wenn mein Herz zu schlagen aufhört.
Die Vorsorgevollmacht: Formale Anforderungen
Auch die Vorsorgevollmacht muss schriftlich festgehalten werden. Sie können sie grundsätzlich selbst aufsetzen, doch es ist empfehlenswert, sie von einem Notar beglaubigen zu lassen, besonders wenn sie Angelegenheiten wie Immobilien oder größere finanzielle Entscheidungen betreffen.
In der Vorsorgevollmacht sollten Sie genau aufführen, wozu die bevollmächtigte Person berechtigt ist. Sie können beispielsweise trennen zwischen medizinischen Angelegenheiten und finanziellen Belangen. Sie können auch mehreren Personen unterschiedliche Vollmachten für spezifische Bereiche erteilen, wenn das sinnvoll für Ihre Situation ist.
Wichtig ist auch, dass Sie festlegen, ob die Vollmacht mit Ihrem Tod erlischt oder darüber hinaus besteht. Falls Sie möchten, können Sie zusätzlich einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen, beispielsweise einen Rechtsanwalt, der die Tätigkeit des Bevollmächtigten überwacht.
Mustervorlagen nutzen
Sie müssen nicht alles von Grund auf selbst schreiben. Es gibt zahlreiche Mustervorlagen für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die Ihnen eine gute Orientierung geben. Diese Muster zeigen typische Formulierungen und helfen Ihnen, Ihre persönlichen Wünsche strukturiert aufzuschreiben.
Allerdings sollten Sie sich nicht einfach eine Musterfassung kopieren und unterschreiben, ohne sie anzupassen. Die Muster sind nur Orientierungshilfen. Ihre persönliche Situation ist einzigartig, und Ihre Dokumente sollten Ihre tatsächlichen Wünsche widerspiegeln. Eine Beratung durch einen Arzt, einen Rechtsanwalt oder einen anderen Fachkundigen kann sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen.
Die gute Nachricht: Ihre Verfügungen sind nicht in Stein gemeißelt. Sie können Ihre Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht jederzeit teilweise oder komplett ändern. Sie können sie auch aktualisieren, wenn sich Ihre Wünsche oder Lebenssituation ändert.
Ein wichtiger Schritt zur Vorsorge
Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen ist nicht düster oder pessimistisch. Es ist vielmehr ein liebevoller Schritt, um Ihre Angehörigen zu schützen und sicherzustellen, dass Ihr Wille respektiert wird. Es nimmt Ihrer Familie die schwere Last, im Ernstfall raten zu müssen, was Sie sich wünschen würden.
Je früher Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen, desto besser. Sie können bereits ab Ihrer Volljährigkeit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen. Es gibt keinen Grund zu warten.
Nehmen Sie sich Zeit, diese wichtigen Dokumente zu durchdenken und zu erstellen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrer bevollmächtigten Person. Lagern Sie die Dokumente an einem sicheren Ort und teilen Sie relevant Personen mit, wo diese zu finden sind.
Auf diese Weise sorgen Sie nicht nur für sich selbst vor, sondern auch dafür, dass Ihre Lieben in einer schwierigen Situation genau wissen, wie sie für Sie handeln können.


