Pflegehilfsmittel Pauschale optimal nutzen und 42 Euro ausschöpfen

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Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie erleichtern die Pflege im Alltag, sorgen für Hygiene und Sicherheit und entlasten pflegende Angehörige. Für diese Verbrauchsmaterialien stellt die Pflegekasse monatlich eine Pauschale bereit, die ab 2025 von bisher 40 Euro auf 42 Euro erhöht wird. Doch welche Pflegehilfsmittel sind tatsächlich über diese Pauschale abgedeckt, und wie kann man sie am besten beziehen, um den Betrag optimal auszunutzen? Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die im Rahmen der häuslichen Pflege ständig gebraucht werden und regelmäßig ersetzt werden müssen. Dazu gehören vor allem:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen und Betteinlagen
  • Schutzschürzen
  • FFP2-Masken

Diese Artikel helfen dabei, Infektionen zu vermeiden, die Haut der Pflegebedürftigen zu schützen und den Pflegealltag hygienischer zu gestalten. Wichtig ist: Diese Hilfsmittel sind ausschließlich zum Verbrauch gedacht und dienen nicht der Behandlung oder Heilung einer Krankheit, sondern unterstützen gepflegte Menschen und ihre Angehörigen sicher und einfach im Alltag.

Wie funktioniert die Pflegehilfsmittel-Pauschale?

Jede Pflegeperson mit Pflegegrad, die zu Hause pflegt, hat Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel, bisher 40 Euro, ab 2025 sind es 42 Euro. Das bedeutet, dass die Pflegekasse monatlich die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu diesem Betrag übernimmt. Alles, was darüber hinausgeht, muss selbst gezahlt werden.

Der Zuschuss wird dabei von der Pflegekasse automatisch gewährt und ist nicht zweckgebunden für bestimmte Produkte. Allerdings ist eine vorherige Beantragung bei der Pflegekasse notwendig, bei der die Pauschale dann genehmigt wird. Manche Apotheken oder Sanitätshäuser bieten hierbei auch Unterstützung an.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Pauschale nicht erstattet wird, wenn keine Kosten anfallen, zum Beispiel wenn man passende Pflegehilfsmittel bereits selbst beschafft hat. Ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist daher ratsam.

Welche Verbrauchsmaterialien sind erstattungsfähig?

Folgende Verbrauchsmaterialien gehören zu den typischen Pflegehilfsmitteln, deren Kosten im Rahmen der Pauschale übernommen werden:

  • Pflegehandschuhe: Latex- oder Vinylhandschuhe schützen sowohl die Pflegeperson als auch den Pflegebedürftigen vor Keimen. Sie sind der am häufigsten genutzte Verbrauchsartikel in der Pflege.
  • Bettschutzeinlagen und Betteinlagen: Diese Einlagen schützen das Bett vor Flüssigkeiten und erleichtern den Umgang mit Inkontinenz.
  • Desinfektionsmittel: Händedesinfektion und Flächendesinfektion sind essenziell, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern.
  • FFP2-Masken: Insbesondere in der Pandemie haben FFP2-Masken zur sicheren Pflege beigetragen und bleiben ein wichtiger Schutzbestandteil.
  • Schutzschürzen und Mundschutz: Auch diese gehören häufig zum Verbrauch und tragen zur Hygiene bei.

Es ist ratsam, sich vor dem Bezug der Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse oder dem Sanitätsfachhandel genau zu informieren, welche Artikel im jeweiligen Vertrag enthalten sind und welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gelten.

Wie bezieht man die Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel können auf verschiedenen Wegen bezogen werden:

  • Über Apotheken: Viele Apotheken bieten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch an. Hier können pflegende Angehörige die Produkte mit Vorlage des Genehmigungsbescheids der Pflegekasse beziehen. Die Apotheken rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass keine Vorauszahlung durch den Pflegebedürftigen nötig ist.
  • Sanitätshäuser: Sie sind ebenfalls eine gute Anlaufstelle für Pflegehilfsmittel. Manche Sanitätshäuser beraten auch umfassend und helfen bei der Antragstellung.
  • Online-Anbieter: Es gibt spezialisierte Online-Shops für Pflegehilfsmittel, die auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Hier ist auf die Qualität der Produkte und die Erstattungsfähigkeit zu achten.

Vor der Bestellung oder dem Kauf sollte der Antrag bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt sein. Häufig benötigen Sie ein Formular, das Sie bei der Pflegekasse oder bei Beratungsstellen erhalten. Die Beantragung ist unkompliziert und die Pflegekasse unterstützt gern bei der Umsetzung.

Wie nutzt man die Pauschale optimal?

Damit die Pflegehilfsmittel-Pauschale bestmöglich genutzt wird, sollten folgende Tipps beachtet werden:

  • Prüfen Sie regelmäßig, welche Verbrauchsmaterialien Sie tatsächlich brauchen und in welcher Menge. So vermeiden Sie fehlende oder überflüssige Artikel.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder bei Ihrem Pflegedienst, ob es Verträge mit bestimmten Anbietern gibt, die besonders gute Konditionen oder eine individuelle Beratung bieten.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, die Pauschale im Rahmen von Elektronischen Pflegehilfsmitteln oder zusätzlichen Dienstleistungen einzusetzen, sofern dies von Ihrer Pflegekasse angeboten wird.
  • Achten Sie darauf, dass alle Verbrauchsmaterialien, die Sie beziehen, auch tatsächlich im Pflegehilfsmittelverzeichnis des Gesetzgebers gelistet sind und deshalb erstattungsfähig sind.
  • Planen Sie die Verbrauchsmaterialien vorausschauend – manchmal ist es möglich, größere Mengen auf einmal zu bestellen, was Lieferkosten senken kann.

Wichtig ist zudem, die Gesamtpauschale von 42 Euro im Monat nicht zu überschreiten, da Mehrkosten selbst getragen werden müssen. Eine genaue Dokumentation hilft hier, den Überblick zu behalten und den Anspruch dauerhaft geltend zu machen.

Fazit

Die Pflegehilfsmittel-Pauschale bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, indem sie die Kosten für wichtige Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel abdeckt. Ab 2025 steht mit 42 Euro ein leicht erhöhter Betrag zur Verfügung, um die Pflege sicherer und hygienischer zu gestalten.

Nutzen Sie Ihren Anspruch und beziehen Sie die Pflegehilfsmittel bestmöglich über Apotheken, Sanitätshäuser oder geeignete Online-Anbieter. Mit einer guten Planung und Beratung lässt sich die Pauschale optimal ausschöpfen, sodass der Pflegealltag leichter und angenehmer wird.

Bei Fragen oder Unterstützung rund um Pflegehilfsmittel stehen wir von Musterfirma GmbH 2 Ihnen gern zur Seite – sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam schaffen wir eine sichere und professionelle Pflege, die bestens zu Ihren Bedürfnissen passt.