Pflegepauschbetrag und Steuerentlastungen für pflegende Angehörige 2026
Die Pflege eines Angehörigen ist eine erfüllende, aber auch anspruchsvolle Aufgabe. Sie bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern oft auch finanzielle Belastungen. Das Gute: Der Staat erkennt diese Belastung an und bietet pflegenden Angehörigen verschiedene Möglichkeiten, ihre Pflegekosten steuerlich geltend zu machen. Eine besonders unkomplizierte Lösung ist der Pflege-Pauschbetrag. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du davon profitieren kannst und welche Nachweise das Finanzamt von dir erwartet.
Was ist der Pflege-Pauschbetrag und wie funktioniert er?
Der Pflege-Pauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, den du als pflegende Person in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst. Er soll die finanzielle und zeitliche Belastung ausgleichen, die mit der häuslichen Pflege eines pflegebedürftigen Menschen verbunden ist. Das Besondere daran: Du musst nicht alle einzelnen Pflegekosten sammeln und nachweisen. Stattdessen bekommst du einen pauschalisierten Betrag, den du direkt von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst.
Dieser Pauschbetrag wird nicht ausbezahlt, sondern wirkt sich steuermindernd aus. Das heißt: Er reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und führt so zu einer niedrigeren Steuerlast. Je höher dein Einkommen ist, desto mehr sparst du durch den Pauschbetrag.
Die Höhe des Pflege-Pauschbetrags 2026
Seit dem Jahr 2021 wird die Höhe des Pauschbetrags direkt an den Pflegegrad gekoppelt. Und gute Nachricht: Die Beträge bleiben im Jahr 2026 unverändert. Hier ist die aktuelle Übersicht:
- Bei Pflegegrad 2 beträgt der Pauschbetrag 600 Euro pro Jahr. Das ist die niedrigste Stufe, für die du einen Anspruch hast.
- Mit Pflegegrad 3 steigt der Betrag auf 1.100 Euro jährlich.
- Und bei Pflegegrad 4 oder 5 kannst du den höchsten Pauschbetrag von 1.800 Euro pro Jahr geltend machen.
Zusätzlich gibt es eine Regelung für Menschen mit dem Merkzeichen H (hilflos) im Behindertenausweis: Diese können ebenfalls 1.800 Euro jährlich ansetzen, unabhängig vom Pflegegrad.
Das ist übrigens ein großer Fortschritt gegenüber der früheren Regelung. Bis zum Jahr 2020 betrug der Pauschbetrag einheitlich 924 Euro, aber du konntest ihn nur bekommen, wenn die gepflegte Person schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) oder hilflos war. Seit 2021 ist der Zugang deutlich vereinfacht worden.
Wer hat Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag?
Um den Pauschbetrag zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst: Die Person, die du pflegst, muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf den Pauschbetrag.
Zweite wichtige Voraussetzung ist, dass du die Pflege unentgeltlich erbringst. Das heißt: Du darfst keine Bezahlung oder Vergütung von der gepflegten Person erhalten. Allerdings: Es ist erlaubt, dass du von ihr Sachzuwendungen erhältst, etwa Mahlzeiten. Auch kleinere Aufwandsentschädigungen sind in Ordnung, solange sie den unentgeltlichen Charakter der Pflege nicht aufheben.
Dritte Voraussetzung ist, dass du die Pflege persönlich durchführst und das im häuslichen Umfeld. Das bedeutet: Du kümmerst dich selbst um die Pflege, nicht nur organisierst oder zahlst dafür. Und es muss zu Hause stattfinden, nicht in einer stationären Einrichtung.
Wichtig zu wissen: Seit 2021 brauchst du das Merkzeichen H nicht mehr, um den Pauschbetrag bei Pflegegrad 3 zu bekommen. Viele Menschen wissen das noch nicht, obwohl es schon mehrere Jahre gilt. Du kannst den Pauschbetrag ab Pflegegrad 2 ansetzen, egal ob Merkzeichen vorhanden ist oder nicht.
Was das Finanzamt von dir erwartet: Notwendige Nachweise
Die gute Nachricht: Der Pauschbetrag ist unkompliziert. Du musst nicht wie bei Einzelnachweisen alle deine Pflegekosten zusammentragen. Dennoch verlangt das Finanzamt einige Informationen von dir.
Wenn du den Pauschbetrag in deiner Steuererklärung eintragst, solltest du folgende Angaben bereithalten: Den Namen und die Anschrift der gepflegten Person sowie deren Pflegegrad. Du brauchst auch eine Bestätigung, dass die Pflege unentgeltlich erfolgt. Diese Bestätigung kann von dir selbst kommen oder von der gepflegten Person. In vielen Fällen reicht eine einfache schriftliche Erklärung aus.
Das Finanzamt kann in Einzelfällen auch Nachweise über den Umfang des Pflegeaufwands verlangen. Das heißt: Wenn es Zweifel gibt, ob du wirklich regelmäßig persönlich pflegst, kann das Finanzamt dich um weitere Informationen bitten. Dies ist aber eher die Ausnahme.
Der unkomplizierteste Weg ist, diese Informationen bei der Erstellung deiner Steuererklärung bereitzuhalten. Moderne Steuerprogramme führen dich Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Du musst nur die Felder ausfüllen, und das Programm trägt alles an der richtigen Stelle ein. Falls du unsicher bist, kann dir auch dein Finanzamt oder ein Steuerberater weiterhelfen.
Mehrere Personen pflegen: So wird es aufgeteilt
Es gibt auch Situationen, in denen mehrere Menschen eine Person gemeinsam pflegen. Das ist zum Beispiel häufig der Fall, wenn sich mehrere Geschwister um ein Elternteil kümmern. Gute Nachricht: Der Pauschbetrag kann auf mehrere pflegende Personen aufgeteilt werden.
Wichtig ist aber: Der Gesamtbetrag darf nicht überschritten werden. Wenn zwei Kinder gemeinsam ihren Vater mit Pflegegrad 4 pflegen, beträgt die Gesamtsumme 1.800 Euro. Diese 1.800 Euro können sie sich aufteilen, je nachdem wie intensiv jeder einzelne die Pflege übernimmt. Jedes Kind könnte dann beispielsweise 900 Euro ansetzen. Entscheidend ist nur, dass alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind und dass der Gesamtbetrag nicht überschritten wird.
Mehrere Personen pflegen: Die bessere Lösung
Noch besser ist die Situation, wenn du mehrere pflegebedürftige Personen pflegst. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du deine Mutter und deinen Vater beide zu Hause versorgst. In diesem Fall wird jeder Pflegefall separat berücksichtigt. Du kannst also für deine Mutter den vollständigen Pauschbetrag geltend machen und zusätzlich für deinen Vater. Das Finanzamt addiert die Beträge dann zusammen.
Allerdings: Die Voraussetzung ist, dass beide Personen unabhängig voneinander versorgt werden. Das ist in den meisten Fällen der Fall, wenn es sich um unterschiedliche Familienmitglieder handelt, die in verschiedenen Haushalten leben oder separat gepflegt werden.
Wie der Pauschbetrag in der Steuererklärung funktioniert
Um den Pauschbetrag zu nutzen, musst du ihn in deiner Steuererklärung in der sogenannten Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintragen. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Die relevanten Zeilen sind 11 bis 16 in dieser Anlage.
Hier ist wichtig zu verstehen: Der Pauschbetrag zählt zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen. Das bedeutet: Er wird erst dann relevant für deine Steuer, wenn deine Kosten oberhalb einer bestimmten Grenze liegen. Diese Grenze nennt man zumutbare Belastung. Sie wird berechnet basierend auf deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder. Die zumutbare Belastung liegt zwischen 1 und 7 Prozent deiner gesamten Einkünfte.
Das heißt in der Praxis: Wenn du hauptsächlich nur den Pauschbetrag für Pflegekosten hast und sonst keine anderen außergewöhnlichen Belastungen, kann es sein, dass du die zumutbare Belastung nicht erreichst. In diesem Fall bringt dir der Pauschbetrag keine Steuereinsparungen. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht wissen.
Wenn du aber andere außergewöhnliche Belastungen hast, zum Beispiel hohe Krankheitskosten, dann kombinieren sich diese Belastungen. Je höher deine Gesamtbelastungen sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass du von der Grenze profitierst und Steuern sparst.
Der einfache Weg mit Steuerprogrammen
Die unkomplizierteste Lösung ist die Nutzung eines guten Steuerprogramms. Diese Programme führen dich durch alle relevanten Felder und fragen dich gezielt nach dem Pauschbetrag. Du musst nur die notwendigen Informationen eingeben, und das Programm kümmert sich um die korrekte Eintragung.
Wenn du lieber mit einem Menschen arbeiten möchtest, ist dein Finanzamt oder ein qualifizierter Steuerberater die richtige Anlaufstelle. Sie können dir genau zeigen, wie deine persönliche Situation aussieht und ob und in welchem Umfang dir der Pauschbetrag nutzt.
Fazit: Eine wichtige Unterstützung
Der Pflege-Pauschbetrag ist ein einfaches und effektives Instrument zur Steuerentlastung von pflegenden Angehörigen. Die Beträge sind fest definiert, die Anforderungen sind überschaubar, und du sparst dir die mühsame Sammlung einzelner Belege. Gerade wenn dein Einkommen hoch genug ist, kann dieser Pauschbetrag eine bedeutende finanzielle Unterstützung sein. Es lohnt sich also, diese Möglichkeit bei der nächsten Steuererklärung zu nutzen.


