Rechte und Möglichkeiten für Arbeitnehmer in der Pflegezeit und Familienpflegezeit

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Sie möchten einen nahen Angehörigen zuhause pflegen – und gleichzeitig Ihren Beruf nicht aufgeben? Das ist in Deutschland durch spezielle Regelungen möglich. Das sogenannte Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz schaffen Freiräume, damit pflegende Angehörige Berufsleben und Pflege besser vereinbaren können. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen übersichtlich, welche Möglichkeiten es gibt, was Sie beachten sollten und welche finanzielle Unterstützung Ihnen vielleicht zusteht.

Zeit für die Pflege: Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Vielleicht haben Sie schon mal von „Pflegezeit“, „Familienpflegezeit“ oder „Pflegeunterstützungsgeld“ gehört. Diese Worte klingen kompliziert, bedeuten aber im Kern: Sie dürfen sich in bestimmten Situationen für eine gewisse Zeit von Ihrer Arbeit freistellen lassen, um sich voll und ganz um Ihren Angehörigen zu kümmern. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Begriffe vor.

Pflegezeit: Beschreibt eine Freistellung von der Arbeit, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen möchten. Sie können sich bis zu sechs Monate komplett oder teilweise freistellen lassen – die Pflege muss dabei im eigenen Haushalt stattfinden.

Familienpflegezeit: Dies ist eine längere Form der Freistellung. Sie können Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zuhause zu betreuen. Das nennt man auch „Pfege-Teilzeit“.

Pflegeunterstützungsgeld: In akuten Notfällen – zum Beispiel, wenn plötzlich ein Angehöriger erkrankt – können Sie bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben. In dieser Zeit erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung, das Pflegeunterstützungsgeld.

Wer hat Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragen, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen möchten. Als „nahe Angehörige“ gelten Eltern, Partner, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister oder auch Eltern des Partners. Die zu pflegende Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben – das heißt, die Pflegebedürftigkeit wurde amtlich festgestellt.

Pflegezeit:
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit. In dieser Zeit können Sie sich entweder vollständig oder nur teilweise freistellen lassen. Die Pflege muss zuhause stattfinden, also im häuslichen Umfeld des Angehörigen oder bei Ihnen selbst.

Familienpflegezeit:
Auch hier gilt, dass die Pflege zuhause erfolgen soll. Besonderer Vorteil: Sie können die Arbeitszeit auf bis zu 24 Monate reduzieren, müssen aber mindestens 15 Stunden pro Woche weiterarbeiten. So bleibt ein Teil des Einkommens erhalten, und Sie haben weiterhin Kontakt zu Ihrem Betrieb.

Wichtig: Für beide Regelungen gilt, dass Sie einen Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben, wenn das Unternehmen in der Regel mehr als 25 Beschäftigte hat. In kleineren Betrieben mit weniger Mitarbeitern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch – aber Sie können versuchen, eine individuelle Lösung mit Ihrem Chef zu finden.

So melden Sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit an

Damit alles rund läuft, sollten Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Für die Pflegezeit reicht eine Ankündigung spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn, wenn die Pflege über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten geplant ist. Wer Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchte, muss den Arbeitgeber spätestens acht Wochen vorher schriftlich informieren. Geben Sie dabei schon an, wie Ihre Arbeitszeit verteilt werden soll – also wie viele Stunden Sie in Zukunft arbeiten möchten und an welchen Tagen.

Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Dort wird genau festgehalten, ab wann und für wie lange Sie die Familienpflegezeit nehmen, wie sich Ihre Arbeitszeit verändert und wie es nach der Pflegezeit weitergeht. Auch finanzielle Aspekte wie Gehaltsanpassungen oder Darlehen können dort geregelt werden (dazu später mehr).

Die Sache mit dem Gehalt: Finanzielle Aspekte verstehen

Viele fragen sich natürlich, wie es mit dem Einkommen während der Pflegezeit aussieht. Das hängt davon ab, für welche der genannten Möglichkeiten Sie sich entscheiden.

Pflegezeit:
Während der kompletten Freistellung (also wenn Sie vorübergehend gar nicht arbeiten) erhalten Sie in der Regel kein Gehalt vom Arbeitgeber. Sie können jedoch eventuell Arbeitslosengeld oder andere finanzielle Hilfen beantragen – das sollte rechtzeitig geprüft werden. Bei einer Teilzeitlösung bekommen Sie weiterhin Ihr anteiliges Gehalt.

Familienpflegezeit:
Hier bleibt Ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche bestehen, und Sie erhalten weiterhin einen Teil Ihres Gehalts. Das Besondere: Der Arbeitgeber stockt Ihr Gehalt aus einem zinslosen Bundesdarlehen auf, damit Ihr Nettoeinkommen nicht zu stark sinkt. Nach der Pflegezeit zahlen Sie das Darlehen in kleinen Raten zurück, indem Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts einbehält, bis alles abgezahlt ist. So können Sie sich finanziell entlastet auf die Pflege konzentrieren.

Pflegeunterstützungsgeld:
Wenn Sie kurzfristig für bis zu zehn Tage von der Arbeit freigestellt werden, um eine plötzliche Pflegesituation zu organisieren, zahlt die Pflegeversicherung Ihres Angehörigen das Pflegeunterstützungsgeld. Damit wird der ausfallende Lohn ersetzt. Sie müssen das Geld bei der Pflegekasse beantragen.

Kombination der Möglichkeiten: Flexibilität für die Pflege

Sie können Pflegezeit und Familienpflegezeit auch kombinieren – zum Beispiel, wenn Sie erst kurzzeitig vollständig freigestellt werden (Pflegezeit) und danach dauerhaft auf Teilzeit wechseln (Familienpflegezeit). Die gesamte Freistellungsdauer darf dabei aber maximal 24 Monate betragen. Das ist besonders praktisch, wenn die Pflegebedürftigkeit sich verändert oder mehrere Angehörige sich die Pflege teilen.

Kündigungsschutz und Rechte während der Pflege

Während Sie sich in Pflegezeit oder Familienpflegezeit befinden, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz – sowohl für die Pflegezeit selbst als auch für die Nachpflegezeit, also die ersten Monate nach der Rückkehr ins Arbeitsleben. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während dieser Zeit nicht einfach kündigen. Diese Sicherheit ist ein wichtiger Baustein, um die Sorge um den Arbeitsplatz nicht zur zusätzlichen Belastung werden zu lassen.

Auch nach dem Ende der Familienpflegezeit können Sie zu Ihrer „alten“ Arbeitszeit zurückkehren – es sei denn, betriebliche Gründe stehen dem entgegen. Das gibt Ihnen Planungssicherheit für die Zeit nach der Pflegephase.

Was tun, wenn der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist?

Die Pflegezeit oder Familienpflegezeit endet spätestens, wenn Ihr Angehöriger nicht mehr pflegebedürftig ist oder die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist – zum Beispiel, weil der Angehörige verstorben ist oder in eine stationäre Einrichtung zieht. In diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, damit Sie wieder ganz normal in den Arbeitsalltag zurückkehren können. Eine vorzeitige Beendigung der Pflegezeit ist oft nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Praktische Tipps für den Alltag

Damit alles reibungslos läuft, empfehlen wir Ihnen:

  • Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten – am besten, bevor eine Pflegesituation akut wird. So können Sie in Ruhe planen und sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen.
  • Dokumentieren Sie alles schriftlich: Von der Ankündigung der Pflegezeit bis zur Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. So sind alle wichtigen Details klar geregelt.
  • Lassen Sie sich beraten: Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Agentur für Arbeit bieten oft kostenlose Beratungen an, um gemeinsam die beste Lösung für Sie zu finden.
  • Achten Sie auf Ihre eigene Gesundheit: Die Pflege eines Angehörigen ist anstrengend. Nutzen Sie Unterstützungsangebote wie Pflegekurse, Entlastungsleistungen oder Betreuungsdienste, um sich selbst nicht zu überfordern.

Fazit: Mehr Zeit für die Pflege – ohne Sorgen um den Arbeitsplatz

Pflegezeit, Familienpflegezeit und das Pflegeunterstützungsgeld sind wichtige Bausteine für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Sie geben Ihnen Flexibilität, finanzielle Sicherheit und schützen Ihren Arbeitsplatz, wenn Sie sich um Ihre Angehörigen kümmern müssen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten – sie sind dafür da, um Ihnen den Alltag zu erleichtern und Ihnen ein Stück Lebensqualität zurückzugeben.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne an uns. Gemeinsam finden wir einen Weg – für Sie und Ihre Familie.