Steuererklärung: Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastung absetzen

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Steuererklärung: Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastung absetzen

Wenn Sie medizinische Hilfsmittel kaufen oder Zuzahlungen leisten, fragen Sie sich vielleicht: Kann ich diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen? Die Antwort ist ja, unter bestimmten Voraussetzungen können solche Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert, welche Ausgaben zählen und welche Nachweise Sie brauchen.

Außergewöhnliche Belastungen sind unvermeidbare Ausgaben, die Ihnen zwangsläufig entstehen und die bei Ihnen höher sind als bei anderen mit ähnlichem Einkommen und Familienstand. Krankheitskosten, zu denen auch Hilfsmittel gehören, sind ein typisches Beispiel[2][5].

Welche Hilfsmittel können Sie absetzen?

Als medizinische Hilfsmittel gelten Produkte, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen notwendig sind, zum Beispiel:

– Orthopädische Schuhe oder Einlagen
– Hörgeräte
– Brillen und Kontaktlinsen
– Prothesen
– Rollstühle oder Gehhilfen
– Medizinische Pflegeartikel

Zahlt die Krankenkasse diese Hilfsmittel nicht vollständig oder leisten Sie Zuzahlungen bzw. kaufen Sie Hilfsmittel auf eigene Rechnung, können diese Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden[1][3].

Wichtig: Kosten, die von der Kranken- oder Pflegeversicherung erstattet wurden, dürfen Sie nicht nochmals ansetzen[3].

Wie funktioniert der Abzug als außergewöhnliche Belastung?

Damit die Kosten steuermindernd wirken, müssen Sie Ihre Ausgaben in der Steuererklärung genau angeben und nachweisen. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihre Ausgaben die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Diese zumutbare Belastung ist ein Eigenanteil, der je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl gestaffelt ist und zwischen 1 und 7 Prozent des Einkommens liegt[2][4].

Nur der Teil der Ausgaben, der darüber hinausgeht, kann steuerlich berücksichtigt werden. Das bedeutet: Haben Sie zum Beispiel 1.000 Euro für Hilfsmittel aufgewendet und Ihre zumutbare Belastung beträgt 600 Euro, können Sie 400 Euro absetzen.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Um die Kosten geltend zu machen, brauchen Sie folgende Belege:

– Rechnungen oder Zahlungsbelege der Hilfsmittel, auf denen ersichtlich ist, was genau Sie gekauft oder gezahlt haben
– Atteste oder ärztliche Verordnungen, aus denen hervorgeht, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig war
– Nachweise über Zuzahlungen, wenn Sie vom Hilfsmittel selbst nur einen Teil bezahlt haben und die Versicherung anteilig übernimmt

Ein ärztliches Attest vor oder zumindest begleitend zur Anschaffung erhöht die Akzeptanz der Ausgaben beim Finanzamt deutlich[5].

Tipps zur Vorbereitung und Eintragung in der Steuererklärung

– Sammeln Sie Belege das ganze Jahr über sorgfältig
– Prüfen Sie, ob Sie den Behinderten-Pauschbetrag erhalten können – dieser entlastet Sie bei typischen behinderungsbedingten Kosten und kann günstiger sein als der Nachweis jeder Einzelrechnung[1]
– Geben Sie alle außergewöhnlichen Belastungen in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen (ESt 1 A) Ihrer Steuererklärung an
– Machen Sie ggf. eine Aufstellung, die Ihre Ausgaben aufschlüsselt und den Zusammenhang mit der Krankheit beschreibt
– Nutzen Sie moderne Steuersoftware oder Hilfe von Beratungsstellen für genaue Eintragungen

Fazit

Die Kosten für medizinische Hilfsmittel können Sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen, wenn sie medizinisch notwendig sind, selbst bezahlt wurden und Ihre Ausgaben die individuelle zumutbare Belastung überschreiten. Ein sorgfältiger Nachweis mit Rechnungen und ärztlichen Attesten ist dabei entscheidend. So können Sie mit ein wenig Aufwand Ihre Steuerlast mindern und Ihre Gesundheit gleichermaßen unterstützen.

Musterfirma GmbH wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung!