Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke leicht gemacht

Newsletter

Die Versorgung im Krankheitsfall ist uns in Deutschland wichtig – und doch kann es passieren, dass die Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel oder Therapien im Laufe eines Jahres ganz schön ins Geld gehen. Gerade für Menschen mit einer chronischen Erkrankung, die regelmäßig auf medizinische Leistungen angewiesen sind, können diese Kosten im Alltag eine echte Belastung sein. Die gute Nachricht: Es gibt eine sogenannte Zuzahlungsbefreiung. Was das genau bedeutet, wie sie funktioniert und wie Sie sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber – verständlich, konkret und praxisnah.

Was sind Zuzahlungen überhaupt?

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss für viele Leistungen einen Eigenanteil zahlen. Das betrifft zum Beispiel Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilmittel oder häusliche Krankenpflege. Ziel dieser sogenannten Zuzahlungen ist es, die Solidargemeinschaft der Versicherten zu entlasten. Gleichzeitig sollen Patienten und Patientinnen aber nicht übermäßig belastet werden. Deshalb gibt es gesetzliche Grenzen, wie viel Sie im Jahr maximal zuzuzahlen haben – die sogenannte Belastungsgrenze.

Die Belastungsgrenze: Wann greift die „Kostenbremse“?

Für die meisten Erwachsenen gilt: Zuzahlungen müssen Sie maximal bis zu zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens leisten. Sind Sie jedoch chronisch krank, profitieren Sie von einer besonderen Regelung: Für Sie liegt die Belastungsgrenze bei nur einem Prozent des Bruttoeinkommens. Das gilt auch, wenn Sie an einem strukturierten Behandlungsprogramm – einem sogenannten Disease-Management-Programm (DMP) – teilnehmen. Erreicht die Summe Ihrer Zuzahlungen im Laufe des Jahres diese Grenze, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Wer gilt als chronisch krank?

Grundsätzlich gilt als „schwerwiegend chronisch krank“, wer wegen derselben Erkrankung mindestens ein Jahr lang und mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vor.
  • Es besteht ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent.
  • Eine dauerhafte medizinische Versorgung ist notwendig, weil es sonst zu einer lebensbedrohlichen Verschlimmerung, einer Verkürzung der Lebenserwartung oder einer dauerhaften Einschränkung der Lebensqualität kommen kann.

Eine genaue Liste der Kriterien erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Gut zu wissen: Auch die Familie profitiert

Erreichen die Zuzahlungen aller Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt zusammen die Belastungsgrenze, kann sich die ganze Familie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Das gilt auch dann, wenn nur ein Familienmitglied chronisch krank ist – dann verringert sich die Belastungsgrenze für alle auf ein Prozent. Wichtig: Hier zählt das gemeinsame Haushaltseinkommen. Sprechen Sie dazu gezielt Ihre Krankenkasse an, um die genauen Voraussetzungen zu klären.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Zuzahlungsbefreiung

Die Zuzahlungsbefreiung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das klingt komplizierter, als es ist. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte – einfach, übersichtlich und direkt:

1. Zuzahlungen und Einkommen dokumentieren

Im Laufe des Jahres sammeln Sie alle Belege über gezahlte Zuzahlungen – also Quittungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise. Das gilt auch für Familienmitglieder, deren Zahlungen mit angerechnet werden sollen. Bewahren Sie diese Belege sorgfältig auf. Denn sie sind die Grundlage für Ihren Antrag.

2. Persönliche Belastungsgrenze berechnen

Rechnen Sie aus, wie viel Sie im laufenden Jahr insgesamt an Zuzahlungen geleistet haben – und zwar in Bezug auf Ihr Bruttoeinkommen. Für chronisch Kranke sind das ein Prozent, für alle anderen zwei Prozent. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihr Einkommen für die Berechnung angeben müssen, hilft Ihre Krankenkasse weiter. Auch Krankengeld wird als Einkommen berücksichtigt.

3. Antrag bei der Krankenkasse stellen

Haben Sie die Belastungsgrenze erreicht, stellen Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse. Dazu reichen Sie Ihre gesammelten Belege und die Einkommensnachweise bei Ihrer Kasse ein. Sie können das meist online, per Post oder direkt in einer Geschäftsstelle erledigen.

4. Rückerstattung bereits gezahlter Beträge

Haben Sie die Belastungsgrenze bereits überschritten, aber weiterhin Zuzahlungen geleistet? Keine Sorge: Diese zu viel gezahlten Beträge bekommen Sie auf Antrag zurückerstattet. Dafür reichen Sie die entsprechenden Nachweise nach – das ist unkompliziert und lohnt sich meistens.

5. Immer auf die Bescheinigung achten

Für chronisch Kranke ist es wichtig, dass die ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung aktuell ist. In der Regel gilt sie für ein Kalenderjahr und muss dann erneut vorgelegt werden. Ohne gültige Bescheinigung greift sonst die höhere Belastungsgrenze.

Welche Belege brauchen Sie?

Damit Ihr Antrag reibungslos bearbeitet werden kann, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Alle Nachweise über gezahlte Zuzahlungen (Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge etc.)
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, ggf. Krankengeldbescheide)
  • Bei chronisch Kranken: die aktuelle ärztliche Bescheinigung
  • ggf. Nachweise über die Teilnahme an einem DMP

Tipp: Legen Sie sich am besten einen Ordner oder eine Sammelmappe an, um alle Belege übersichtlich aufzubewahren.

Was passiert nach dem Antrag?

Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die Krankenkasse, ob die Belastungsgrenze erreicht wurde. Sind alle Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Zuzahlungsbefreiung. Diese gilt dann für den Rest des Kalenderjahres. In diesem Zeitraum müssen Sie für viele Leistungen der Krankenkasse keine weitere Zuzahlung mehr leisten. Wichtig: Die Befreiung gilt immer nur für das laufende Jahr. Im nächsten Jahr startet das Verfahren neu.

Zuzahlungsbefreiung für günstige Medikamente

Ein kleiner, aber feiner Bonus: Für viele Medikamente mit identischer Wirkung, aber unterschiedlichem Preis, gibt es sogenannte „zuzahlungsfreie Arzneimittel“. Entscheiden Sie sich für ein günstiges Präparat, das genauso wirksam ist, müssen Sie dafür oft gar keine Zuzahlung leisten. Lassen Sie sich in der Apotheke beraten – das spart nicht nur Geld, sondern schont auch den eigenen Geldbeutel.

Was ist, wenn sich mein Einkommen ändert?

Ändert sich im Laufe des Jahres Ihr Einkommen, kann sich auch Ihre Belastungsgrenze verschieben. Informieren Sie in diesem Fall Ihre Krankenkasse und reichen Sie die neuen Nachweise nach. So stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin die richtige Grenze anwenden.

Häufige Fragen – kurz beantwortet

  • Gibt es die Zuzahlungsbefreiung auch für Privatversicherte?
    Nein, diese Regelung gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte müssen ihre Police prüfen, ob ähnliche Regelungen gelten.
  • Was ist, wenn ich mehrere chronische Erkrankungen habe?
    Für die Zuzahlungsbefreiung ist entscheidend, ob Sie die Kriterien für „schwerwiegend chronisch krank“ erfüllen. Das kann auch bei mehreren Erkrankungen erfüllt sein. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.
  • Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
    Das ist unterschiedlich, aber in der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Können Zuzahlungen für Zahnarztleistungen angerechnet werden?
    Hier kommt es auf die konkrete Leistung an. In der Regel werden nur Zuzahlungen zu gesetzlichen Leistungen angerechnet. Auch hier hilft Ihre Krankenkasse bei Unsicherheiten.

Fazit: Die „Kostenbremse“ gibt echten Spielraum

Die Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung sind eine echte Entlastung – gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Damit Sie die Vorteile wirklich nutzen können, ist es wichtig, die eigenen Zahlungen im Blick zu behalten und die Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen. Die meisten Krankenkassen bieten einen guten Service, helfen beim Ausfüllen der Anträge und erklären gern, was Sie wissen müssen.

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, nutzen Sie die Beratung Ihrer Krankenkasse oder wenden Sie sich an uns bei Musterfirma GmbH. Wir unterstützen Sie gern dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Gesundheit.

Mit diesen Tipps haben Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung schnell im Griff. Packen Sie’s an – wir wünschen Ihnen viel Erfolg und vor allem Gesundheit!